Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's) für Darsteller

Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kleindarsteller und Künstler, die entweder als Weihnachtsmann, Nikolaus, Weihnachtsengel oder Weihnachtsfrau, als Knecht Ruprecht oder sonstiger Darsteller für den Weihnachtsmannservice von Sven Gratzias in der Vorweihnachts- bzw. Weihnachtszeit tätig werden.

1. Vermittlung von Aufträgen
Der angebotene Weihnachtsmannservice von Sven Gratzias (Weihnachtsmannservice Berlin, Hessen & Marburg) ist für die komplette Planung und Durchführung der Weihnachtsaktionen sowie für die entsprechende Vermittlung der Darsteller (z.B. als Weihnachtsmann, Nikolaus, Weihnachtsengel oder Weihnachtsfrau, Knecht Ruprecht sowie sonstige Künstler) allein verantwortlich. Alle wesentlichen Absprachen werden bereits zwischen dem Weihnachtsmannservice Sven Gratzias und dem Kunden getroffen. Es kann aber nach erfolgter Vermittlung auch noch zu weiteren Absprachen zwischen dem Kunden und dem Darsteller bezüglich des geplanten Auftrittes kommen. Honorarabsprachen mit dem Kunden sind jedoch nur Sven Gratzias persönlich oder einer von ihm bevollmächtigten Person gestattet.

Durch den Vermittlungsauftrag des Weihnachtsmannservice Sven Gratzias wird kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet. Für die Versteuerung der Honorare sind die Darsteller eigenverantwortlich. Es wird darauf hingewiesen, dass der Darsteller gegebenenfalls nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann.


2. Inhalt der vermittelten Aufträge
In dem vermittelten Auftrag des jeweiligen Kunden werden unter anderem der Einsatzort, die Einsatzzeit sowie Art und Umfang des Auftrittes festgelegt. Eine Vermittlung gilt als dann erfolgt, wenn der Darsteller vom Weihnachtsmannservice Sven Gratzias telefonisch oder per E-Mail die Auftrittsdaten erhalten hat. Die Kernpunkte des Auftrags sind sowohl für den Auftraggeber als auch für den Darsteller bindend. Nur in beiderseitigem Einvernehmen kann davon abgewichen werden.

3. Honorar-Regelung
Das Honorar für einen Auftritt bzw. Einsatz wird innerhalb der Auftragsannahme zwischen dem Weihnachtsmannservice Sven Gratzias und dem jeweiligen Kunden vereinbart. Die Festlegung des Honorars für den Darsteller obliegt allein dem Weihnachtsmannservice Sven Gratzias. Dabei erfolgt die Berechnung je nach Zeit und Aufwand der Kundenanfrage sowie nach den Qualifikationen des Darstellers bzw. den Anforderungen an den Darsteller hinsichtlich des jeweiligen Auftrages. Der Darsteller stellt dem Weihnachtsmannservice Sven Gratzias eine Rechnung und dieser wiederum erstellt dem Kunden eine Rechnung. In beiderseitigem Einvernehmen kann davon abgewichen werden.

Die Auszahlung des Honorars an den Darsteller erfolgt in der Regel innerhalb von 7-10 Tagen nach dem erfolgtem Zahlungseingang seitens des Kunden. Bei kleinen Aufträgen, z.B. bei Familienbescherungen am Heiligabend, erfolgt die Geldübergabe in aller Regel unmittelbar nach der Bescherung. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen, in denen zwischen dem Kunden und dem Weihnachtsmannservice Sven Gratzias eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.


4. Vermittlungsgebühren
Die Kosten der Vermittlungsgebühren sind bereits bei dem festgelegten Honorar des Darstellers berücksichtigt worden. In der Regel liegen diese je nach Art des Auftrages zwischen 15-25 % des zuzahlenden Betrages durch den Kunden.

Die Vermittlungsgebühren werden aber auch dann erhoben, wenn der Darsteller nach erfolgter Auftragsvergabe ohne Grund (Krankheit, berufliche Verpflichtungen) seinen übernommenen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Es besteht auf jeden Fall eine Informationspflicht dem Weihnachtsmannservice Sven Gratzias und dem jeweiligen Kunden gegenüber. Bei Zuwiderhandlung kann eine zusätzliche Verwaltungsgebühr und Schadensersatz geltend gemacht werden.


5. Einsatzzeit, Verzögerung oder Verschiebung des Auftritts
Der Auftritt hat innerhalb des vereinbarten Zeitraumes zu erfolgen, es sei denn, der Darsteller kann den Auftrittsort durch höhere Gewalt (z.B. schlechte Witterung, starker Straßenverkehr, Demonstrationen, kurzfristig eintretende Krankheit) nicht rechtzeitig oder gar nicht erreichen. Bei einem Auftrag am Heilig Abend nennt der Darsteller dem Kunden nach erfolgter Tourenplanung im Vorgespräch einen genaueren Zeitpunkt seines Eintreffens. Bei Verspätungen von mehr als 45 Minuten hat der Darsteller die Familien von unterwegs aus rechtzeitig zu informieren.

6. Stornierung
Ein Widerruf des Auftrages seitens des Weihnachtsmannservice Sven Gratzias ist ohne weiteres bis zum Zeitpunkt des Auftrittes möglich. Eine Stornierung seitens des Darstellers ist nur bis zu 3 Tagen vor dem jeweiligen Auftrittstermin möglich, es sei denn ein Ersatzdarsteller kann rechtzeitig für diesen Auftrag gefunden werden.

7. Haftung bei Sach-, Personen- und Folgeschäden
Im Falle eventueller, durch den Auftritt verursachter Sach-, Personen- oder Folgeschäden haftet der jeweilige Darsteller. Der Darsteller ist für hinreichenden Versicherungsschutz (insbesondere Unfall- und Haftpflichtversicherung) selbst verantwortlich. Der Weihnachtsmannservice Sven Gratzias ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

8. Datenschutzbestimmungen
Jeder Darsteller willigt mit Anerkennung dieser AGB's ein, sämtliche Daten von Kunden vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe von Kundendaten sowie eine eigene Nutzung zu anderen Zwecken als der Durchführung des Auftrages ist strengstens untersagt. Eine selbständige Kontaktaufnahme des Kunden durch einen Darsteller für zukünftige Veranstaltungen ist nicht gestattet. Sofern der Erstkontakt des Darstellers zu dem jeweiligen Kunden über den Weihnachtsmannservice Sven Gratzias zustande gekommen ist, haben alle künftigen Reservierungen und Buchungen dieses Darstellers durch diesen Kunden über den Weihnachtsmannservice Sven Gratzias zu erfolgen. Dies gilt auch für den Fall, wenn sich der Kunde direkt an den Darsteller wendet.

Bei einem Verstoß gegen einer dieser Bestimmungen ist mit Schadensersatzforderungen durch den Weihnachtsmannservice Sven Gratzias zu rechnen.

Bei groben Verstößen und begründeten Reklamationen von Kunden, insbesondere von Familien am Heilig Abend, die das Ansehen des Weihnachtsmannservice Sven Gratzias (Weihnachtsmannservice Berlin, Hessen & Marburg) schädigen, behält sich der Weihnachtsmannservice Sven Gratzias je nach Ausmaß und Schwere des Verstoßes neben bestimmten Schadensersatzforderungen auch strafrechtliche Schritte vor.


9. Verwertungsrechte von Bildern
Sämtliche Rechte an Bildern oder anderen Aufnahmen von Darstellern bei entsprechenden Kunden-Auftritten liegen beim Weihnachtsmannservice Sven Gratzias. Jeder Darsteller willigt mit Anerkennung dieser AGB's ein, dass aufgenommene Fotos bei Kunden-Auftritten des Weihnachtsmannservice Sven Gratzias jederzeit zu Werbe- und Präsentationszwecken auf den Internetseiten des Weihnachtsmannservice Berlin, Hessen und Marburg verwendet werden dürfen. Darüber hinaus gibt jeder Darsteller seine Zustimmung, dass eine Verwendung von entsprechendem Bild- und Tonmaterial auch in anderen Medien uneingeschränkt möglich ist.

10. Qualitätsstandards
Der Darsteller hat sich an die im Bewerbungsgespräch mitgeteilten und angegebenen Qualitätsstandards zu halten. Bei gravierenden Verstößen behält sich der Weihnachtsmannservice Sven Gratzias entsprechende Schadensersatzforderungen gegenüber dem Darsteller vor.

Gültig seit dem 01.01.2006, letzte Änderung am 12.11.2006.
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